Individuelle Eingliederungsmaßnahme

Ziel:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
 - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
 - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
 
											
				